
Wenn die IT-Systeme Ihrer Bank ausfallen, ist das nicht nur lästig – es stellt ein systemisches Risiko dar
Der „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) ist die Antwort der EU auf eine einfache Frage: Was passiert, wenn die IT des Finanzsektors ausfällt? DORA schafft einen einheitlichen Rahmen für das IKT-Risikomanagement, die Meldung von Vorfällen, Resilienztests und das Risikomanagement in Bezug auf Dritte für den gesamten EU-Finanzsektor. Denn wenn eine Bank, ein Versicherer oder ein Zahlungsdienstleister ausfällt, handelt es sich nicht nur um ein IT-Problem – es ist ein systemisches Risiko.
Praktisch alle Finanzunternehmen in der EU: Banken, Versicherungsgesellschaften, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister, Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen und – ganz entscheidend – deren externe IKT-Dienstleister. Wenn Sie Cloud-, Software- oder Datendienste für den Finanzsektor erbringen, gilt die DORA auch für Sie.
EU-weite Verordnung mit unmittelbarer Wirkung. Gilt für alle in der EU zugelassenen Finanzinstitute und deren kritische IKT-Dienstleister, unabhängig vom Standort der Dienstleister.
17. Januar 2025
Damit der Finanzsektor Störungen im Zusammenhang mit der IKT standhalten, darauf reagieren und sich davon erholen kann. Stellen Sie sich das als einen Fitnesstest für die IT-Infrastruktur Ihrer Bank vor – und der Trainer ist die Europäische Aufsichtsbehörde, also sollten Sie das besser ernst nehmen.
Sie sind ein beaufsichtigtes Finanzunternehmen: Bank, Versicherungsgesellschaft, Wertpapierfirma, Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut, Wertpapierzentrale, Ratingagentur oder Krypto-Asset-Dienstleister. Wenn Sie über eine Finanzlizenz in der EU verfügen, gilt die DORA für Sie.
Die Frist von vier Stunden für die Erstmeldung ist die kürzeste in allen EU-Vorschriften. Richten Sie eine automatisierte Erkennung von Vorfällen ein und halten Sie vorformulierte Vorlagen bereit. Erfassen Sie außerdem schon jetzt Ihre IKT-Abhängigkeiten – wenn ein Vorfall eintritt, müssen Sie wissen, welcher Anbieter betroffen ist und was die Verträge über dessen Verpflichtungen besagen.
Sie erbringen IKT-Dienstleistungen für Finanzinstitute: Cloud-Infrastruktur, Kernbankensoftware, Zahlungsabwicklung, Datenanalyse, Cybersicherheitsdienste oder IT-Outsourcing. Wenn der Finanzsektor auf Ihre Systeme angewiesen ist, hat die DORA Ihnen etwas mitzuteilen – insbesondere, wenn Sie von den europäischen Aufsichtsbehörden als „kritischer“ IKT-Anbieter eingestuft wurden.
Wenn Sie im Finanzsektor tätig sind, sollten Sie jetzt damit beginnen, Ihre Verträge auf die Anforderungen von Artikel 30 der DORA zu überprüfen. Finanzinstitute werden diese Anforderungen an Sie weitergeben – seien Sie lieber proaktiv als reaktiv. DORA-konforme Vertragsvorlagen zeugen von Professionalität und sparen Verhandlungszeit.
Das DORA-Modul bietet manuelle, strukturierte Arbeitsabläufe. KI-gestützte Funktionen (z. B. Einstufung des Schweregrads von Vorfällen, automatisierte TLPT-Abgrenzung) sind für zukünftige Versionen geplant.
Alle Beispiele sind fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung.