
Ihre Gesundheitsdaten, Ihre Entscheidung – aber auch eine Chance für die Wissenschaft
Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) schafft einen Rahmen für den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten in der gesamten EU – sowohl für die individuelle Gesundheitsversorgung (Primärnutzung) als auch für Forschung, Innovation und politische Entscheidungsfindung (Sekundärnutzung). Er gibt Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten und macht gleichzeitig anonymisierte Datensätze für Forscher zugänglich. Stellen Sie sich ihn als den gesundheitsbewussten Cousin der DSGVO vor, der ebenfalls an offene Wissenschaft glaubt.
Elektronische Gesundheitsdaten in der EU: EHR-Systeme, Gesundheitsdaten im Besitz öffentlicher und privater Stellen sowie Daten, die für sekundäre Zwecke (Forschung, Statistik, Politik) genutzt werden. Dies umfasst Hersteller von EHR-Systemen, Gesundheitsdienstleister sowie alle, die auf Gesundheitsdaten für sekundäre Zwecke zugreifen möchten.
EU-weite Verordnung. Sie sieht die Einrichtung nationaler Stellen für den Zugang zu Gesundheitsdaten in jedem Mitgliedstaat sowie eine grenzüberschreitende Infrastruktur (HealthData@EU) für den grenzüberschreitenden Datenaustausch vor.
Voraussichtlich 2025 (schrittweise Umsetzung über einen Zeitraum von 2 bis 6 Jahren, je nach Bestimmungen)
Um Patienten den Zugang zu ihren Gesundheitsdaten und die Kontrolle darüber zu ermöglichen, medizinischem Fachpersonal den grenzüberschreitenden Zugriff auf Patientenakten zu gewähren und das Potenzial von Gesundheitsdaten für Forschung und öffentliche Gesundheit zu erschließen – und dies alles unter Wahrung eines hohen Datenschutzniveaus. Denn Ihre Blutuntersuchungsergebnisse sollten nicht im PDF-System eines einzelnen Krankenhauses gefangen sein.
Sie verfügen über elektronische Gesundheitsdaten – sei es als Gesundheitsdienstleister, Gesundheitsbehörde, Forschungseinrichtung oder privates Unternehmen mit gesundheitsbezogenen Datensätzen. Wenn Sie über Gesundheitsdaten verfügen und diese möglicherweise für sekundäre Zwecke (Forschung, Statistik, Politik) genutzt werden sollen, gelten Sie im Rahmen des EHDS als Dateninhaber.
Beginnen Sie jetzt damit, Ihre Datensätze zu katalogisieren – welche Daten Sie besitzen, in welchem Format, für welchen Zeitraum und in welcher Qualität. Wenn die zuständige Behörde anfragt, sorgt ein übersichtlicher Datenkatalog für einen reibungslosen Ablauf.
Sie sind eine von Ihrem Mitgliedstaat benannte nationale Stelle, die für die Verwaltung des Zugangs zu Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung zuständig ist. Sie nehmen Anträge von Datennutzern entgegen, prüfen diese, erteilen Datenzugangsgenehmigungen und stellen sichere Verarbeitungsumgebungen bereit. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen Dateninhabern und Datennutzern und stellen sicher, dass der Zugang rechtmäßig, zweckgebunden und sicher ist.
Investieren Sie frühzeitig in Ihren Datensatzkatalog. Ein gut gepflegter, durchsuchbarer Katalog mit klaren Metadaten reduziert den Schriftverkehr mit den Antragstellern und beschleunigt Ihren eigenen Bewertungsprozess.
EHDS ist das Modul von Euregas, das am stärksten auf künstliche Intelligenz setzt. Sowohl die Konformitätsprüfung als auch die Interoperabilitätsanalyse und die Zweckvalidierung nutzen künstliche Intelligenz, um detaillierte und umsetzbare Erkenntnisse zu liefern.
Alle Beispiele sind fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung.